Die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung stellen eine ganzheitliche Finanzplanung sicher und finden Anwendung auf alle Phasen der Finanzplanung.

Die Grundsätze ordnungsmäßigen Estate Plannings stellen einen ganzheitlichen Estate Planning-Ansatz als integralen Bestandteil der Finanzplanung in all seinen Ausprägungen sicher und finden Anwendung auf alle Phasen des Estate Planning.

Estate Planning hat den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen zu entsprechen; insbesondere die Einhaltung der Rahmenbedingungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes, um keine unzulässige Rechts- oder / und Steuerberatung vorzunehmen.

  1. Vollständigkeit bedeutet, alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dieses beinhaltet insbesondere alle Vermögensgegenstände nach Verkehrs- und Steuerwerten sowie Verbindlichkeiten, Vermögensbilanz und die Verteilung der Vermögenswerte im Fall des Vermögensübergangs, Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen, wie beispielsweise die Familienstruktur und die Verträge, die in Verbindung mit Vermögensübergängen stehen, sowie die Abbildung des persönlichen Zielsystems des Kunden.
  2. Vernetzung bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen. Hier zu zählen auch die Liquiditätsbelastung aus Vermögensübergängen, der Liquiditäts- und Vermögensstatus der abgebenden und aufnehmenden Personen sowie die Auswirkungen der Empfehlungen.
  3. Individualität bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Finanzplanung bzw. des Estate Planning zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen.
  4. Richtigkeit bedeutet, die Finanzplanung bzw. das Estate Planning im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden der Finanzplanung und des Estate Planning durchzuführen. Planungen können per se nicht richtig, sondern nur plausibel sein und allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen.
  5. Verständlichkeit bedeutet, dass die Finanzplanung bwz. das Estate Planning einschließlich der Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde sie versteht und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet erhält.
  6. Dokumentationspflicht bedeutet, dass die Finanzplanung bzw. das Estate Planning einschließlich der Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.
  7. Einhaltung der Ethikregeln bedeutet, dass ein Berater in privaten finanziellen Angelegenheiten im Interesse seiner Kunden die für ihn geltenden Ethikregeln – Vorrang des Kundeninteresses, Integrität, Objektivität, Fairness, Professionalität, Kompetenz, Vertraulichkeit und Sorgfalt – beachten muss.